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Channel: Kommentare zu: Ist das Internet noch für alle da?
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Von: Rike

Hallo Mika, auch darauf hat Herr Vetter in seinem Artikel eine Antwort: Im Telemediengesetz, welches vom JMStV unberührt bleibt, ist eine Haftung des Anbieters für Inhalte Dritter ausgeschlossen. Der...

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Von: Daniel

Ach übrigens, das mit dem Ausblenden von für Kinder und Jugendliche ungeeigneten Texten tagsüber funktioniert auch mit Bildern (natürlich mit den gleichen Problemen und Auswirkungen auf die...

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Von: Rike

Auch eine feine Lösung. Danke für den Hinweis!

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Von: Domi

Natürlich sind alle betroffen, man braucht ja diesen Jugendheini. In wie weit trägt der Verantwortung? Muss er alles von Hand prüfen? Ich übelege, mit all meinen Projekten ins Ausland zu ziehen und mir...

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Von: Rike

Hallo Domi, nach Meinung der Juristen, die den Vertrag bewerten, muss ein Jugendschutzbeauftragter auch nur dann genannt werden, wenn jugendgefährdende Inhalte (also ab 16 oder 18) auf dem Blog zu...

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Von: Alex

Ich frage mich ob ein Blog der AdSense-Anzeigen von Google (oder Programme anderer Anbieter) einbindet, nicht generell schon als gewerblich eingestuft werden kann. Es gab doch letztes Jahr dazu schon...

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Von: Ranking Konzept – SEO News

[...] seine SERPs “kindertauglich” zu gestalten. Hat dies verlleicht sogar mit dem aktuellen JMStV zu [...]

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Von: Rike

Richtig, jemand, der AdSense auf seinem Blog hat gilt vermutlich schon als gewerblicher Anbieter. Allerdings muss auch ein solcher Anbieter nur dann einen Jugendschutzbeauftragten nennen, wenn...

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Von: Rike

Der Darstellung von Udo Vetter im Law Blog wurde von einigen Experten widersprochen. In einem weiteren Beitrag hat Herr Vetter diesen Widerspruch gesammelt – auch darunter sind sehr lesenswerte...

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Von: Frank

Ich glaube es wird keine Auswirkungen auf SEO haben. Es sei denn du bist Pornowebmaster – aber dann bist du zu 99% eh schon in Holland oder Belgien.

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Von: Mika

Der Artikel ist tatsächlich interessant und erläutert einiges, was bisher vielleicht nicht auf Anhieb verständlich war. Ich betreibe ein Online-Musikmagazin. Dieses müsste dem Fazit von Herrn Vetter...

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Von: Rike

Hallo Mika, auch darauf hat Herr Vetter in seinem Artikel eine Antwort: Im Telemediengesetz, welches vom JMStV unberührt bleibt, ist eine Haftung des Anbieters für Inhalte Dritter ausgeschlossen. Der...

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Von: Daniel

Ach übrigens, das mit dem Ausblenden von für Kinder und Jugendliche ungeeigneten Texten tagsüber funktioniert auch mit Bildern (natürlich mit den gleichen Problemen und Auswirkungen auf die...

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Von: Rike

Auch eine feine Lösung. Danke für den Hinweis!

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Von: Domi

Natürlich sind alle betroffen, man braucht ja diesen Jugendheini. In wie weit trägt der Verantwortung? Muss er alles von Hand prüfen? Ich übelege, mit all meinen Projekten ins Ausland zu ziehen und mir...

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Von: Rike

Hallo Domi, nach Meinung der Juristen, die den Vertrag bewerten, muss ein Jugendschutzbeauftragter auch nur dann genannt werden, wenn jugendgefährdende Inhalte (also ab 16 oder 18) auf dem Blog zu...

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Von: Alex

Ich frage mich ob ein Blog der AdSense-Anzeigen von Google (oder Programme anderer Anbieter) einbindet, nicht generell schon als gewerblich eingestuft werden kann. Es gab doch letztes Jahr dazu schon...

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Von: Rike

Richtig, jemand, der AdSense auf seinem Blog hat gilt vermutlich schon als gewerblicher Anbieter. Allerdings muss auch ein solcher Anbieter nur dann einen Jugendschutzbeauftragten nennen, wenn...

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Von: Rike

Der Darstellung von Udo Vetter im Law Blog wurde von einigen Experten widersprochen. In einem weiteren Beitrag hat Herr Vetter diesen Widerspruch gesammelt – auch darunter sind sehr lesenswerte...

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Von: Frank

Ich glaube es wird keine Auswirkungen auf SEO haben. Es sei denn du bist Pornowebmaster 😉 – aber dann bist du zu 99% eh schon in Holland oder Belgien.

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